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Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist keine Erbeinsetzung und sollte auch nicht synonym verwandt werden.
Ein Vermächtnis ist ein schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch mit welchem das Schicksal einzelner Wertgegenstände gesteuert werden kann - § 1939 BGB.
In der Praxis ist leider allzu häufig festzustellen, dass der rechtliche Laie allzu leichtfertig mit den Begrifflichkeiten umgeht, was dann nach dem Todesfall vielfältige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen kann.
Nach dem Todesfall kann man den Erblasser auch nicht mehr fragen, was er sich bei der einen oder anderen Regelung gedacht hatte. Der Erblasserwille ist allerdings das entscheidende Kriterium bei jeder Testamentsauslegung.
Um Unklarheiten auch in juristischem Sprachgebrauch zu vermeiden empfiehlt Ihr Fachanwalt für Erbrecht Martti Schübel in Heilbronn kompetenten Rat einzuholen und die Gestaltung letztwilliger Verfügungen sorgfältig abzufassen.