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Erbengemeinschaft

Gesetzliche Erbfolge – die Erbengemeinschaft – ein schwieriges Erbe.

Ohne testamentarische oder erbvertragliche Regelungen gilt im Todesfall automatisch die gesetzliche Erbfolge. Häufig führt dies zu unerwarteten oder unerwünschten Konsequenzen, welche nicht bedacht sind und für die Hinterbliebenen nachteilige Folgen haben können. Durch frühzeitige testamentarische Regelungen können Sie gegensteuern und eigene Regelungen gezielt einsetzen. Ohne testamentarische Regelungen entstehen Erbengemeinschaften. Dies sind letztlich zufällig angelegte Zwangsverbünde, welche auf Auflösung angelegt sind.
Dieser Zwangsverband soll nun alle anstehenden Aufgaben innerhalb der Erbengemeinschaft lösen. Dass dies ein überaus schwieriges Unterfangen sein kann verdeutlicht jede der weit verbreiteten Patch-Work-Familienkonstellationen überdeutlich.
Einvernehmliche Regelungen zu erzielen, wenn die Verwandtschaft zerstritten ist, ist häufig genug unmöglich.
Die gesetzlichen Zwangsinstrumente wie ein Nachlass zu verwalten oder Auseinanderzusetzen ist – z.B. in einer Teilungsversteigerung - sind sperrig.
Bei der Beteiligung Minderjähriger ist eine Vertretung durch die Eltern alleine häufig nicht möglich, bzw. muss eine jeweilige Abstimmung über das Amtsgericht – Familiengericht eingeholt werden.
Verkauf oder Vermietung von Nachlassimmobilien könne nur von den Miterben gemeinsam organisiert werden. Bei nicht gegebener Einigkeit droht jederzeit die Zwangsverwertung. Für den überlebenden Ehepartner kann dies zu der verheerenden Folge der Immobilienverwertung am Lebensabend führen.
Steuerliche Folgen einer ungeordneten Nachfolge können sich ebenfalls als desaströs darstellen; nicht nur weil versäumt wurde Steuern zu minimieren, sondern auch weil im Bereich der Unternehmensnachfolge häufig die Handlungsfähigkeit des Unternehmens massiv eingeschränkt wird. Bei Handlungsunfähigkeit der Erben wird ein Unternehmen sofort in der Existenz bedroht.

Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Heilbronn Martti Schübel berät Sie bei der zielorientierten und sinnvollen Ausgestaltung von Testamenten oder Erbverträgen.

Wann gilt eigentlich die gesetzliche Erbfolge?
Die Erbfolge richtet sich nach dem Gesetz, wenn weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorliegt,
oder ein Testament vorliegt welches unwirksam oder erfolgreich angefochten ist oder der potentielle Erbe das Erbe – z.B. bei Überschuldung nicht antreten möchte und ausgeschlagen hat.
Auch wenn ein Testament vorliegt, können unklare Bestimmungen eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anfechtung des Testaments nahelegen.
Eine fachkompetente Begleitung ist dabei unerlässlich.