Submenü

Submenü

Ein Testament – benötige ich ein solches? Ist die Errichtung für mich sinnvoll?

Ja, sie können frei regeln wie Sie mit Ihrem Vermögen verfahren möchten- ob sie dieses selbst ausgeben, verschenken oder vererben. Sie sollten von dieser Regelungsmöglichkeit auch Gebrauch machen.
Es gibt viele Fallkonstellationen, in denen das gesetzliche Erbfolgemodell für sie ungünstige Regelungen nach sich ziehen würde.


Rechtsanwalt Martti Schübel, Fachanwalt für Erbrecht in Heilbronn zeigt Ihnen Lösungswege auf, wie Sie innerfamiliäre Konflikte kanalisieren oder von vorn herein vermeiden können und wie Sie durch ausgewogene Gestaltungen zum Familienfrieden beitragen können.


Es muss einem schon bewusst werden, dass gesetzliche Erbfolge zu Erbengemeinschaften zwischen Ehegatte und Kindern führen kann, was problematisch wird, wenn die Beteiligten häufig keine Konsensfähigkeit mitbringen. Erbengemeinschaften als Zwangsverbund sind stets mit der Gefahr jederzeitigen Zerschlagens verbunden und sollten eher vermieden werden;
Auch Patch-Work-Familien bringen häufig Kinder aus verschiedenen Ehen in eine Zwangsgemeinschaft; ähnlich verhält es sich mit nichtehelichen Kindern. Auch diese sind häufig nicht in den späteren Familienverband integriert und wirken als Störfaktor.
Was wäre, wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind – wer soll bis zur Volljährigkeit die Geschicke des Kindesvermögens lenken? Was soll gelten, wenn Ihr Kind behindert ist? Wie wollen Sie die künftige Vorsorge sicherstellen?
Suchen Sie sinnvolle Gestaltungswege wie Ihr Vermögen dauerhaft sinngebend eingesetzt werden kann auch wenn keine eigenen Kinder vorhanden sind, oder wenn Sie nicht verheiratet sind? Haben Sie sich mit dem Gedanken an eine eigene Stiftungsgründung oder Zustiftung beschäftigt?
Sie sind Unternehmer und wollen Ihre Unternehmensnachfolge nicht dem Zufall überlassen;
Sie suchen steueroptimierte Gestaltungen und tragen sich mit dem Gedanken bereits zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens an einzelne Kinder zu übertragen.