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Erbrecht ein sensibles Thema für Experten

- Testamentarische Möglichkeiten zur Abänderung der gesetzlichen Erbfolge – Umsetzung Ihrer individuellen Wünsche – Möglichkeiten und Gefahren.

Sie müssen kein Testament errichten – aber wissen Sie auch was dann mit Ihrem Vermögen geschieht?
Möchten Sie verantwortlich Fürsorge treffen für Ihren Ehepartner, Ihre Kinder, Ihr Unternehmen oder was immer Ihnen sonst am Herzen liegt?
Möchten Sie langwierige Erbstreitigkeiten zwischen Ehepartner und Kindern oder unter Kindern vermeiden?
Haben Sie die emotionalen Aspekte Ihrer Patch-Work-Familie bedacht? Haben Sie einen „gerechten“ Ausgleich unter den Kindern geregelt?
Wollen sie wirklich nichts regeln und die Geschicke Ihres Vermögens der gesetzlichen Erbfolge mit all ihren Tücken und Erschwernissen überlassen?
Sofern sie nichts regeln greift gesetzliche Erbfolge durch. Es entstehen Erbengemeinschaften mit meist fatalen Folgen für den überlebenden Ehegatten.
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen und Ihre eigenen Vorstellungen umsetzen. Sie haben es in der Hand zu regeln, wer erben soll, was vererbt wird und mit welchen konkreten Sicherungselementen.

Bei der Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen, lauern allerdings eine Vielzahl von Gefahren, welche dazu führen können, dass angefertigte Testamente formunwirksam oder aus den vielfältigsten Gründen anfechtbar und unwirksam sind.

Rechtsanwalt Martti Schübel ist als Fachanwalt für Erbrecht in Heilbronn tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Gestaltung genauso wie in der außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung. Ob Einzelpersonen, oder Unternehmer – die Problemlagen gerade auch im Zwischenmenschlichen, in Patch-Work-Situationen - sind häufig vergleichbar. Rechtsanwalt Schübel gestaltet nach Ihren Wünschen und Vorgaben eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre spezielle Lebenslage.