Gesetzliche Erbfolge – Ausschlagung – Irrtum über Folgen der Ausschlagung

OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.03.2019 - 3 Wx 166/17
zu §§ 119; 1945 Abs. 1; 1953, 1954; 1955; 1957 BGB

Vorinstanz: AG Duisburg-Hamborn (Aktenzeichen 5 VI 510/16

Leitsatz:
1. Ein zur Anfechtung berechtigender Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 BGB kann darin liegen, dass der (auch rechtskundig beratene) Erklärende über Rechtsfolgen seiner Willenserklärung irrt, weil das Rechtsgeschäft nicht nur die von ihm erstrebten Rechtswirkungen, sondern wesentlich andere als die beabsichtigten Wirkungen erzeugt.
2. Bei einer "lenkenden" Ausschlagung kann der Erklärende wegen Inhaltsirrtums anfechten, wenn das Verfehlen des Lenkungsziels (hier: Konzentration der Erbenstellung

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Erbfolge bei türkischem Erblasser – Nachlassspaltung – Keine Erhöhung der Erbquote des Ehepartners

OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2019 - 10 W 31/17
Zu §1371 Abs. 1 BGB; Art.4, !4, 15 EGBGB
Vorinstanz AG Bielefeld Aktenzeichen 111 VI 129/16

Leitsatz:
1. Die Erbfolge eines türkischen Staatsangehörigen bestimmt sich hinsichtlich des zum Nachlass gehörenden, in Deutschland gelegenen unbeweglichen Vermögens nach deutschem Recht. Insoweit kommt es zur Nachlassspaltung.

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Erbengemeinschaft – Nutzung von Nachlassimmobilien durch einen Miterben

OLG Stuttgart Urteil vom 18.10.2018 - 19 U 83/18
zu §§ 745 Abs. 2; 2038 Abs. 2 BGB
LG Ellwangen (Urteil vom 18.04.2018; Aktenzeichen 2 O 342/17)
Revision ist zugelassen

Leitsatz:
Ein hinreichend deutliches Verlangen einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen i.S. von § 2038 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §745 Abs. 2 BGB setzt nicht voraus, dass der bislang allein Nutzende durch jenes Verlangen explizit vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" gestellt werden muss.

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Auftragsverhältnis – Auskunftspflichten – Auskunft – Rechnungslegung – Vererblichkeit von Auskunftsansprüchen

Brandenburgisches OLG Urteil vom 02.04.2019 - 3 U 39/18
zu §§ 662, 666, 2039 BGB

Tenor:
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.05.2018, Az. 14 O 64/17, abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt,
a) Auskunft und Rechenschaft über die Verwaltung des Vermögens und der Einkünfte sowie der Vollmachtgeschäfte der am ....1923 geborenen und am ...2016 verstorbenen Frau U... S... zu geben über den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.05.2015, insbesondere Rechnung zu legen betreffend das Konto der Vollmachtgeberin bei der ... zu Kt.-Nr. 000000000X, BLZ 000 000 00 sowie die Sparbücher bei der ... zu Nr. 000000000Y sowie Nr. 000000000Z.
b) dem Kläger eine geordnete und vollständige Zusammenstellung der …

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Verjährter Pflichtteilsanspruch kann u.U. als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden um die Erbschaftssteuerlast zu reduzieren

Der Kläger ist Alleinerbe seiner Stiefmutter und macht nach deren Tod einen eigenen verjährten Pflichtteilsanspruch (der nach Tod des vorverstorbenen Vaters entstanden ist) als Nachlassverbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt geltend, um diesen vom Erbe steuermindernd abziehen zu können.

Schleswig-Holsteinisches FG Urteil 04.05.2016 - 3 K 148/15
Revision eingelegt BFH: II R 17/16

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Verpflichtung des Pflichtteilsschuldners zum Sichten von Kontoauszügen – 10 Jahreszeitraum –

OLG Stuttgart Beschluss vom 26.01.2016 - 19 W 78/15
zu §2314 BGB, § 888 ZPO

Eigener Leitsatz:
1. Besteht der Verdacht, dass ein Erblasser im maßgeblichen Zehn-Jahres-Zeitraum Zuwendungen von seinem Bankkonto (oder seinem Depot) schenkungsweise an Dritte erbracht hat, so ist der Erbe verpflichtet, von seinem Auskunftsrecht gegenüber der Bank Gebrauch zu machen, um eventuelle Zuwendungsempfänger zu ermitteln.
2. Zu den vom Schuldner anzustellenden Ermittlungen gehört insbesondere auch die Einsichtnahme in die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen für einen Zehn-Jahres-Zeitraum.
3. Aufzuwendende Kosten von 1.500,00 EUR wären bei einem Zehn-Jahres-Zeitraum nicht unverhältnismäßig.

Vorinstanz:
LG Hechingen (Beschluss vom 23.10.2015; Aktenzeichen 2 O 37/14)

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