Quotale Erbeinsetzungen - Testamentsauslegung  - Voraussetzungen – Berechnung von Erbquoten - Darlegungsvoraussetzungen

OLG München Beschluss vom13.07.2017 - 31 Wx 229/16

Zu § 69 Abs 1 S 2 FamFG, § 2087 Abs 2 BGB

Leitsatz:
1. Für eine Auslegung einer Verfügung von Todes wegen bei der Zuwendung von mehreren Einzelgegenständen als (quotale) Erbeinsetzungen bedarf es einer Darlegung der hierfür maßgebenden Erwägungen.

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Pflichtteilsunwürdigkeit – Geltendmachung nach Ablauf der Anfechtungsfrist

OLG Hamm Urteil vom 12.07.2016 - 10 U 83/15 zu § 2303 Abs. 1, § 2345 Abs. 2, § 2339 BGB

Auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist kann die Pflichtteilsunwürdigkeit noch einredeweise geltend gemacht werden.

Ein Gebrauchmachen eines Testaments, das vom Erblasser nicht eigenhändig geschrieben, sondern von ihm nur unterschrieben ist, erfüllt nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB und führt deshalb nicht zur Erb- oder Pflichtteilsunwürdigkeit.

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Schenkung eines Grundstücks – Zurückbehalt eines Wohnungsrechts – Auswirkungen

BGH Urteil vom 29.06.2016 - IV ZR 474/15 zu § 2325 Abs. 3 BGB

Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen (hier verneint) der Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB gehindert sein (Fortführung des Senatsurteils v. 27.4.1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395).

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Anfechtung der Erbschaftsannahme - Irrtum über die Pflichtteilvoraussetzungen

Auch nach der Neufassung § 2306 I BGB mit Wirkung zum 1.1.2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren.

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