Quotale Erbeinsetzungen - Testamentsauslegung - Voraussetzungen – Berechnung von Erbquoten - Darlegungsvoraussetzungen
OLG München Beschluss vom13.07.2017 - 31 Wx 229/16
Zu § 69 Abs 1 S 2 FamFG, § 2087 Abs 2 BGB
Leitsatz:
1. Für eine Auslegung einer Verfügung von Todes wegen bei der Zuwendung von mehreren Einzelgegenständen als (quotale) Erbeinsetzungen bedarf es einer Darlegung der hierfür maßgebenden Erwägungen.
Pflichtteilsunwürdigkeit – Geltendmachung nach Ablauf der Anfechtungsfrist
OLG Hamm Urteil vom 12.07.2016 - 10 U 83/15 zu § 2303 Abs. 1, § 2345 Abs. 2, § 2339 BGB
Auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist kann die Pflichtteilsunwürdigkeit noch einredeweise geltend gemacht werden.
Ein Gebrauchmachen eines Testaments, das vom Erblasser nicht eigenhändig geschrieben, sondern von ihm nur unterschrieben ist, erfüllt nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB und führt deshalb nicht zur Erb- oder Pflichtteilsunwürdigkeit.
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Schenkung eines Grundstücks – Zurückbehalt eines Wohnungsrechts – Auswirkungen
BGH Urteil vom 29.06.2016 - IV ZR 474/15 zu § 2325 Abs. 3 BGB
Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen (hier verneint) der Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB gehindert sein (Fortführung des Senatsurteils v. 27.4.1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395).
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Wirksamkeitskriterien und grundsätzliche Erfordernisse
BGH Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16
zu §§ 1901a, 1901, 1904 BGB
Anfechtung der Erbschaftsannahme - Irrtum über die Pflichtteilvoraussetzungen
Auch nach der Neufassung § 2306 I BGB mit Wirkung zum 1.1.2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren.
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