Beeinträchtigende Schenkung zu Lasten eines Vertragserben

BGH Urteil vom 28.09.2016 - IV ZR 513/15
zu § 2287 Abs.1 BGB

Leitsatz :
1. Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB muss zwischen dem Vorliegen einer Schenkung einerseits und der Absicht des Erblassers, den Vertragserben zu beeinträchtigen, andererseits unterschieden werden.
2. Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vorbehaltener Nießbrauch sowie eine übernommene Pflegeverpflichtung sind bereits bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung vorliegt, zu berücksichtigen.

Vorinstanzen:
KG Berlin, Urteil v. 10.11.2015 – Az. 7U 6/15
LG Berlin, Urteil v. 18.12.2014 – Az. 23 O 183/13

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Vorsicht vor Schiedsgerichtsempfehlungen – vieles kann der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht entzogen werden!

BGH Beschluss vom 17.05.2017 - IV ZB 25/16

Leitsatz :
Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers können in einer letztwilligen Verfügung nicht einseitig durch den Erblasser unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit einem Schiedsgericht zugewiesen werden.

Zu ZPO § 1066; BGB § 2227

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Eine testamentarische Regelung, einen Testamentsvollstrecker durch ein Schiedsgericht zu entlassen ist unwirksam.

OLG Stuttgart Beschluss vom 07.11.2016 - 8 W 166/16
Vorinstanz:
Notariat Kirchheim unter Teck (Beschluss vom 19.01.2016 - Aktenzeichen III NG 85/2014)
Zu §§ 2227, 2220 BGB; § 1066 ZPO

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Vorsicht vor Schiedsklauseln! Streitigkeiten über den Pflichtteil kann der Erblasser durch testamentarische Anordnung den ordentlichen Gerichte nicht entziehen.

BGH Beschluss vom 16.03.2017 –  I ZB 50/16
Zu  § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, § 1066 ZPO

Leitsatz
Der Streit über einen Pflichtteilsanspruch kann durch letztwillige Verfügung nicht der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden.

Vorinstanz:
OLG München (Beschluss vom 25.04.2016; Aktenzeichen 34 Sch 13/15)

Tenor:
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG München - 34. Zivilsenat - vom 25.4.2016 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

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Landwirtschaftserbrecht / Pachtrecht — Vorpachtrecht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Brandenburgisches Oberlandesgericht Senat für Landwirtschaftssachen
Urteil vom 04. Mai 2017 – 5 U (Lw) 117/15

zu § 139 BGB, § 585 BGB —  nicht rechtskräftig


Zur Frage, ob im Rahmen eines Landpachtvertrags in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pächters ein Vorpachtrecht eingeräumt werden kann
zu Auskunftsrechten zum Inhalt eines Pachtvertrages

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Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung bei Wegfall des bedachten Erben Ergänzende Auslegung – Ermittlung des Erblasserwillens - Andeutungstheorie

OLG München, Beschluss vom 26. April 2017 – 31 Wx 378/16
Zu § 2069 BGB, § 2084 BGB

Leitsatz:
1. Im Rahmen der individuellen Testamentsauslegung liegt die Annahme einer Ersatzerbenberufung nahe, wenn der Erblasser den bedachten, aber weggefallenen Erben als Repräsentanten seines Stammes und nicht aufgrund persönlicher Verbundenheit bedacht hat.
2. Der Annahme, der bedachte, aber weggefallene Erbe sei als Erster seines Stammes bedacht worden, steht nicht zwangsläufig entgegen, wenn von mehreren Stämmen nur ein Stamm zum Erben berufen ist.

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